Ab dem 07. November 2024 sind die Beauftragten der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG in der ganzen Region unterwegs um die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme abzulesen.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber muss die BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG alle im Netzgebiet befindlichen Zähler ablesen, unabhängig davon welcher Lieferant die Energielieferung (Strom oder Gas) durchführt.
Die von der BIGGE ENERGIE beauftragten Ableser können sich entsprechend ausweisen. Sollte trotz mehrfacher Ableseversuche die Zählerablesung im Einzelfall nicht möglich sein, erhält der Kunde eine Selbstablesekarte. Mit Hilfe der Ablesekarte können die Zählerstände hier eingegeben werden.
Anstatt der Angabe über Internet kann auch die Ablesekarte nach Zählerstandseintrag zurückgesendet werden (Portokosten werden von der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG übernommen).
Alle Stände müssen bis zum 08.01.2025 angegeben werden, ansonsten wird der Stand anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt.