Über uns

Als Ihr Energieversorger vor Ort geben wir jeden Tag das Beste. Für eine Region, in der auch wir zu Hause sind. Was wir tun, leisten, verändern, bringt uns gemeinsam nach vorne. Wir setzen uns für Sie ein. Für die Menschen, die hier leben und arbeiten. Denn wir möchten, dass Sie gut und zuverlässig versorgt sind. Für Sie sind wir persönlicher Energieberater und Mitgestalter der Energiewende rund um die Bigge. Wir sind 24-Stunden-Techniker, Ansprechpartner und Problemlöser. Sie können sich auf uns verlassen. 

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Der Strompreis setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:  

  • Monatlicher Grundpreis – dank dieser Grundgebühr können wir die Versorgungsnetze in der Region zuverlässig betreiben und Sie mit Energie versorgen. 
  • Verbrauchspreis pro Kilowattstunde, auch bekannt als Arbeitspreis – das sind die Kosten für den Strom, den Sie verbrauchen. 

In Ihrem Strompreis sind sämtliche Abgaben und Steuern bereits enthalten. Dazu zählen die Stromsteuer und gesetzliche Abgaben. Außerdem ist die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien einbezogen. Auch die Kosten für Abrechnung, Konzessionsabgabe, Netznutzung und Zähler sind enthalten.

Ein Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung, die Sie an Ihren Energieanbieter leisten. Am Ende einer Abrechnungsperiode werden Ihre Zähler abgelesen. Anschließend erhalten Sie Ihre Jahresrechnung, in der die geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt werden. Wenn Sie mehr gezahlt haben, als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift. Falls Ihr Verbrauch höher war als Ihre Zahlungen, wird eine Nachzahlung fällig. 

Viele Lieferanten erheben in einer Abrechnungsperiode 12 Abschläge. Bei der BIGGE ENERGIE sind es nur 11 Abschläge. Dadurch ist der monatliche Abschlagsbetrag etwas höher. Stimmt die Summe der Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch überein, wird dafür im Monat der Abrechnung kein zusätzlicher Abschlag fällig. 

Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) und nicht nach Volumen, also in Kubikmetern (m³), abgerechnet, weil in derselben Menge Gas nicht immer gleich viel Energie steckt. Das liegt unter anderem daran, dass die Gastemperatur sowie der Gas- und Luftdruck den Energiegehalt des Gases beeinflussen. Und damit Sie für Ihr Geld immer die vereinbarte Menge an Energie erhalten, wird Erdgas entsprechend der darin enthaltenen Energie abgerechnet. 
Die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh) erfolgt genormt nach dem Arbeitsblatt G685 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V., kurz DVGW. Dabei wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) mit der sogenannten Zustandszahl (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. 
 

Zustandszahl (z-Zahl):  

Beim Erdgas wird zwischen zwei Volumen unterschieden: 

  • Das Betriebsvolumen (Vb) ist das Volumen des Gases im Zähler. Es ist von Druck und Temperatur abhängig. 
  • Das Normvolumen (Vn) ist Grundlage der Abrechnung. Es wird aus dem Betriebsvolumen (Vb) berechnet, indem es mit der kundenspezifischen Zustandszahl (z-Zahl) multipliziert wird. 

  

Abrechnungsbrennwert

Der Abrechnungsbrennwert ist ein Durchschnittswert, der den Energiegehalt in einem Normkubikmeter (Nm³) Gas angibt. Der Wert gilt für eine Abrechnungszeitspanne und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten ermittelt. Wie beschrieben, ist das neben der Zustandszahl (z-Zahl) der zweite Faktor zur Umrechnung. 

  

So sieht die Formel für Ihren Gasverbrauch in kWh aus: 

Verbrauch in kWh = verbrauchtes Betriebsvolumen (Vb) in m³ x kundenspezifische Zustandszahl (z-Zahl) x Abrechnungsbrennwert

Wir sind für Sie da

Und gleich um die Ecke. Oder einen Anruf entfernt. Gerne helfen wir Ihnen, bei allen Anliegen rund um die Energieversorgung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. 

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