16.12.2024
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  • Eigenheim
  • Erneuerbare Energien

Im Rahmen der Energiewende setzen wir als BIGGE ENERGIE den Paragraphen 14a EnWG für uns alle rund um die Bigge um

Als Energieversorger und Netzbetreiber vor Ort übernehmen wir im Rahmen der Energiewende Verantwortung. Das machen wir aus Überzeugung, weil uns Klima- und Umweltschutz wichtig sind. Was viele nicht wissen, ist, dass das Gestalten der Energiewende uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt und einiges an Zusatzarbeit bereitet – bei gleicher Mannschaftsstärke.  Vieles von dem, was wir leisten, wird in der Öffentlichkeit nicht sichtbar. 

Die Energiewende gestalten

Als Energieversorger und Netzbetreiber vor Ort übernehmen wir im Rahmen der Energiewende Verantwortung. Das machen wir aus Überzeugung, weil uns Klima- und Umweltschutz wichtig sind. Was viele nicht wissen, ist, dass das Gestalten der Energiewende uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt und einiges an Zusatzarbeit bereitet – bei gleicher Mannschaftsstärke. Vieles von dem, was wir leisten, wird in der Öffentlichkeit nicht sichtbar. Ein Beispiel ist die Umsetzung des Paragraphen 14a EnWG, der seit dem 01.01.2024 gilt.

Was ist der Paragraph 14a EnWG?

Der Paragraph 14a EnWG wurde durch die Bundesnetzagentur im letzten Jahr neu formuliert. Im Zentrum steht das Thema Netzstabilität. Der Hintergrund: Im Kontext der Energiewende werden Z.B. immer mehr Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos ins Netz eingebunden. Die haben, im Vergleich zu den meisten Haushaltsgeräten, einen deutlich höheren Strombedarf. Das heißt, die Stromnetze müssen deutlich mehr leisten und deshalb zügig ausgebaut werden. Ansonsten würden Stromausfälle wegen Überlastung drohen, weshalb die Einbindung neuer Netzanschlüsse verzögert würde. Das möchte die Bundesnetzagentur mit dem Paragraphen 14a EnWG verhindern und somit für Verbraucherinnen und Verbraucher einen möglichst schnellen Netzanschluss im Niederspannungsnetz sicherstellen.

Deshalb müssen seit Anfang des Jahres alle neu installierten Wärmepumpen, Batteriespeicher, Klimaanlagen sowie privat genutzten Wallboxen – jeweils ab einer installierten Leistung von 4,2 kW – als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) ausgelegt sein. Steuerbar bedeutet, dass der Netzbetreiber diese Geräte herunterdimmen kann, um Netzüberlastungen zu verhindern. Denn gerade Wärmepumpen und auch Ladesäulen werden meist zur gleichen Zeit genutzt – wenn es kalt ist bzw. nach und vor der Arbeit.

Übrigens: Wurde Ihre Wärmepumpe, Ladesäule oder ein Batteriespeicher bereits vor dem 01.01.2024 installiert und ans Netz angeschlossen, gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz.

Der Paragraph 14a EnWG in der Praxis

Entscheiden Sie sich für die Installation einer Wärmepumpe, Ladesäule, Klimaanlage oder eines Batteriespeichers, sind Sie nach Paragraph 14a EnWG als Anlagenbetreiber dafür verantwortlich, dass die Anlage steuerbar ist. Das heißt, Ihr Installateur muss die Geräte mit einer Steuerleitung ausstatten. Diesem Mehraufwand steht der Vorteil eines reduzierten Netzentgeltes entgegen. Dazu später mehr. Zusätzlich installieren wir eine Steuerbox sowie eine Intelligente Messeinrichtung. Das ist ein digitaler Zähler in Form eines Smart-Meters in Kombination mit einer Kommunikationseinheit (Gateway).

In Zukunft können wir als Netzbetreiber dann, voraussichtlich ab dem nächsten Jahr, die Geräte in Zeiten von Netzengpässen steuern bzw. dimmen. Das bedeutet, Ihre Wärmepumpe oder Wallbox wird nicht ausgeschaltet, sondern in der Leistung heruntergesteuert. Ihre Wohnung wird weiterhin geheizt, Ihr E-Auto weiterhin geladen – im Falle der Steuerung dann jedoch mit reduzierter Leistung (minimal 4,2 kW). Ihr Haushaltsstrom wird übrigens nicht gedimmt. Die Steuerung kann für maximal zwei Stunden am Tag in einem vorab definierten und bekanntgegebenen Zeitfenster erfolgen. Wann das Dimmen im Netz der BIGGE ENERGIE am meisten Sinn macht, ermitteln wir aktuell. Auch das ist eine Zusatzaufgabe, der wir uns gerade annehmen.

Zusätzlich arbeiten wir mit Hochdruck am Aufbau der notwendigen Infrastruktur. Das heißt, wir schaffen, zusammen mit einem Dienstleister, die erforderlichen Strukturen für das Steuern per Hard- und Software. Parallel arbeiten wir am weiteren Ausbau unserer Netze. Wir tauschen Transformatoren aus, verlegen neue Leitungen und erhöhen die Leistungsfähigkeit des Netzes durch Kabel mit größeren Durchmessern. Der große Vorteil in unserer Region ist die solide Ausgangsbasis, weil wir unser Netz schon immer bedarfsgerecht ausgebaut und bestens gepflegt haben. Stromausfälle durch irgendwelche Störungen im Netz kommen bislang so gut wie nicht vor. 

So profitieren Sie

Der Paragraph 14a EnWG legt Ihnen als Betreiber der Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht nur Verpflichtungen auf, sondern bietet Ihnen auch Vorteile. Zunächst ist da der zügige Netzanschluss Ihrer Wärmepumpe oder Ladesäule. Ausgelegt als Steuerbare Verbrauchseinrichtung binden wir Ihre neuen Anlagen sofort bzw. sehr zügig in das Verteilnetz der BIGGE ENERGIE ein. 

Darüber hinaus werden Sie bei den Netzentgelten entlastet – Ihre Stromrechnung reduziert sich. Netztentgelte sind der Teil des Strompreises, der durch die Netznutzung entsteht und den Sie letztlich über Ihre Stromrechnung an den Netzbetreiber entrichten. Betreiben Sie Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, werden Sie auf Ihrer Jahresendabrechnung zukünftig sehen, welchen Betrag Sie weniger zahlen. 

Netzentgeltreduzierung über zwei Module

Bei der Reduzierung des Netzentgeltes haben Sie die Wahl zwischen zwei Modulen:  Modul 1 sieht die pauschale Reduzierung des Netzentgeltes vor, bei Modul 2 profitieren Sie von einer prozentualen Reduzierung.

Modul 1: Pauschale Reduzierung

Das ist die Standard-Option, die bei Inbetriebnahme einer Steuerbaren Verbrauchseinheit zunächst automatisch angewendet wird. Die Entlastung beträgt aktuell pauschal 80€ (brutto) pro Jahr. Hinzu kommt eine Stabilitätsprämie, so dass sich im Netzgebiet der BIGGE ENERGIE derzeit ein Gesamtbetrag von 156,00 € pro Jahr ergibt. Das Modul ist verpflichtend, wenn nur ein Zähler für die Messung installiert ist, der dann den Verbrauch im Haushalt sowie zum Beispiel den einer Ladesäule misst. Auch wenn für die Ladesäule ein zweiter Zähler vorhanden ist, kann das Modul 1 gewählt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel zu Modul 2 möglich. Mit der Pauschale können Sie z.B. die Stromrechnung für den Verbrauch eines E-Autos (ca. 2.500 kWh/ a) um etwa 20 % Jahr senken. Damit ist das Modul 1 eine attraktive Option, wenn Sie z.B. regelmäßig Ihr E-Auto laden. 

Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Voraussetzung für das Modul 2 ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe, die Ladesäule, den Batteriespeicher oder die Klimaanlage. Bei dieser Alternative zum Modul 1 reduziert sich der Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 %. Das Netzentgelt macht in der Regel etwa 20 % der Stromrechnung aus. Das bedeutet: Je höher der Verbrauch, umso höher auch die Reduzierung. Stellen Sie beispielsweise von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe um und ersetzen zusätzlich Ihren Verbrenner durch ein E-Auto, werden Sie mit dem Modul 2 voraussichtlich eine deutlich höhere Ersparnis erzielen. Zukünftig werden wir Ihnen online einen Rechner zur Verfügung stellen, mit dem Sie für Ihren Haushalt ermitteln können, welches Modul sich für Sie eher rechnet. Auch daran arbeiten wir im Hintergrund.

Sprechen Sie mit Ihrem Installateur

Beauftragen Sie einen Installateur mit der Installation einer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung, sollten Sie im Rahmen des Auftrags auch über die Umsetzung des Paragraphen 14a EnWG sprechen. Schon im Angebot sollte berücksichtigt sein, dass die Wärmepumpe oder Ladesäule zukünftig steuerbar ist. Dazu müssen Steuerleitungen verlegt werden. Wird ihre Anlage über den Installateur bei der BIGGE ENERGIE angemeldet (inklusive der Entscheidung Modul 1 oder 2), kümmern wir uns um den zeitnahen Einbau der Intelligenten Messeinrichtung (Digitaler Zähler plus Kommunikationseinheit). Was dann noch fehlt, ist ein Steuergerät. Der Einbau durch uns wird später erfolgen, wenn die Infrastruktur in unserem Netz steht. Auch wenn Ihre Anlage technisch noch nicht steuerbar ist, profitieren Sie mit der nächsten Jahresendabrechnung bereits von der Netzentgeltreduzierung. Sie sehen, die BIGGE ENERGIE ist als Netzbetreiber und Stromversorger mittendrin in der Gestaltung der Energiewende.  

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